"Ein Nachweis über die vollständig bezahlten Unterhaltskosten an die Gemeinschaft sollte vor dem Notariatstermin erfolgen und in der Erwerbsurkunde festgehalten werden", rät Stefan Meyer. (Quelle: Süddeutsche Online)
Auf der Rückseite der Erwerbsurkunde sind die AGB der Kl. abgedruckt. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)