Ab 10. August erfolgen Arbeiten am östlichen Kreuzungsbauwerk, dann steht von Ost nach West nur einer der zwei Fahrstreifen zur Verfügung. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)
In der Straßenverkehrsordnung ist dies jedoch klar geregelt: "Endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen zu ermöglichen." (Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Jede Richtung hat dann nur zwei schmale Fahrstreifen, an denen es sich bei einem Unfall schnell und lange staut. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)