Der Erste Senat stellte fest, dass aus dem grundgesetzlichen Schutz von Ehe und Familie eine Pflicht zum Familienlastenausgleich folgt. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Oder ist es nicht vernünftiger, weil auch sozial gerechter, den Familienlastenausgleich so zu korrigieren, dass die Verbesserungen wirklich allen Eltern in gleichem Maße zugute kommen? (Quelle: Die Zeit 1999)
Natürlich nicht durch Prämien, durch Mutterkreuze oder Sprunggeld, wie der Familienlastenausgleich von seinen Gegnern taktvollerweise genannt wird. (Quelle: Die Welt Online)