Hier muss ein Fehlerprotokoll genügen, das dem Verkäufer die gezielte Überprüfung erlaubt, so Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. (Quelle: Süddeutsche Online)
Das Fehlerprotokoll deckt zum Teil existenzielle Falschmeldungen auf, was etwa Umsatz, Verbindlichkeiten oder Gesellschafter angeht. (Quelle: OTS-Newsticker)
Ein Fehlerprotokoll prüft ständig, ob alle Nachrichten korrekt übermittelt worden sind. (Quelle: Welt 1998)