Das Bundesgesetz soll unter anderem verhindern, dass Kinder über die öffentlichen Internetzugänge der Bibliotheken im weltweiten Netz auf Pornoseiten stoßen und schreibt den Einrichtungen deshalb den Gebrauch von Filtersoftware vor. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Das Verfahren umgeht einige Probleme, die bei herkömmlicher Filtersoftware wie etwa CyberPatrol oder NetNanny oft beklagt worden sind: Solche Programme muß man umständlich auf dem eigenen Rechner installieren (den die Kinder meist besser kennen). (Quelle: Die Zeit 1997)
Die neue Filtersoftware für kinderpornographische Bilder macht nun eine automatische Überwachung möglich. (Quelle: Die Zeit 1998)