Der Flugbeförderungsvertrag, aus dem die Kl. ihre Rechte herleiten wollen, ist gegenseitiger Vertrag und stellt zugleich ein Fixgeschäft dar, dessen Erfüllung nur zu dem bestimmten Zeitpunkt möglich war. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Enthält die Abladeklausel nämlich einen festen Zeitpunkt bzw. eine Abladefrist, wird ein solcher Kauf nach Handelsbrauch regelmäßig als Fixgeschäft aufgefaßt. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Ein Fixgeschäft liegt deshalb nur dann vor, wenn die bestimmte Erfüllungszeit zu einer Geschäftsbedingung des Inhalts erhoben worden ist, daß mit ihrer Einhaltung oder Verabsäumung das Geschäft stehen und fallen, eine nachträgl. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)