Diese Steuer muss jeder zahlen, der Aktien oder Fondsanteile kauft und innerhalb von zwölf Monaten mit Gewinn wieder verkauft - und dabei die Freigrenze von 512 Euro überschreitet. (Quelle: Die Zeit 2002)
Neben dieser Freigrenze gibt es eine zweite Schwelle. (Quelle: Die Welt 2002)
Wer auf dem Land- oder Wasserweg aus Polen und Tschechien in die Bundesrepublik einreist, hat dagegen nur eine Freigrenze von 125 Euro. (Quelle: Die Welt 2002)