FUSSMATTE: Vermieter dürfen ihren Mietern nicht untersagen, vor ihren Wohnungstüren Fußmatten auszulegen, da dadurch weder Gefahrenstellen geschaffen werden noch Schwierigkeiten bei der Reinigung zu erwarten sind. (Quelle: Berliner Zeitung 2000)
FUSSMATTE: Mieter dürfen Fußmatten vor ihrer Wohnungstür auslegen. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
PS: Das eingeklemmte Gaspedal - die Fussmatte war's... (Quelle: BILD 1999)