Dazu kommt, dass für den Garantiegeber die Einnahmen durch die Risikoprämie nur einen Bruchteil der zu leistenden Zahlung im Ernstfall ausmachen. (Quelle: Die Zeit 2003)
Die Kredit gebende Bank bezahlt dem Garantiegeber eine Prämie dafür, dass dieser einspringt, wenn der Schuldner nicht mehr zahlen kann. (Quelle: Die Zeit 2003)
Die IBG trat dem Vernehmen nach auch als Garantiegeber auf. (Quelle: Die Welt 2001)