Der Gesetzgeber muß nunmehr eine gleichmäßige, an den Gegenwartswerten der Grundstücke orientierte Vermögen- und Erbschaftbesteuerung sicherstellen. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Bisher wird Grundbesitz nach Einheitswerten von 1964/74 besteuert, Kapitalvermögen nach Gegenwartswerten. (Quelle: Welt 1996)
Das Karlsruher Einheitswerturteil von 1995 hat eine Neubewertung des Grundbesitzes zu Gegenwartswerten zum Ziel. (Quelle: Welt 1996)