Die Vertreter der Senatsbehörde beantragten als Strafe: Zehn Prozent Gehaltsabzug für die Dauer von drei Jahren wegen der Aufforderung, gegen das Beamtenrecht zu verstoßen. (Quelle: Die Zeit 1986)
Die einzige Gesellschaft, die ihren Vorständen in diesem Zeitraum einen Gehaltsabzug verpasst hat, ist die vom Rover-Debakel geschüttelte BMW AG. (Quelle: DIE WELT 2000)
Mindestens mit einem Gehaltsabzug (je nach Streikdauer) und einem Eintrag in der Personalakte müssten die Lehrer rechnen. (Quelle: DIE WELT 2000)