Er, Pflüger, dürfe als Abgeordneter diese Informationen nicht weitergeben, weil er an die Geheimhaltungspflicht gebunden sei. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Von der vermuteten Straftat (Verletzung von Dienstgeheimnissen und einer besonderen Geheimhaltungspflicht nach § 353 b Strafgesetzbuch), die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann, hatte Köckert womöglich Kenntnis. (Quelle: Die Welt Online)
Die Nachfrage der Grünen, wie hoch der Aufwand an Personal- und Sachmitteln für die anderen Senatorinnen und Senatoren sei, beantwortete Böse mit Verweis auf die Geheimhaltungspflicht nicht. (Quelle: Die Welt 2002)