Anderslautenden Normen in DDR-Verfassung und Gerichtsordnung zum Trotz hätten sie nach politischer Opportunität gegen den Regimekritiker entschieden. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Anwälte erhalten nach der Gerichtsordnung für das Tribunal je nach beruflicher Erfahrung umgerechnet 164 bis 225 Mark je Stunde als Honorar. (Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Spätere Jahrhunderte sahen es schon als gnadenreiche Strafminderung gegenüber der Constitutio Criminalis Carolina an, der Gerichtsordnung Kaiser Karls V., daß "Sodomiter" zunächst geköpft und erst anschließend verbrannt wurden. (Quelle: Welt 1997)