Er erinnerte sich an dessen berühmt gewordene Rede gegen die Einführung der tschechischen Gerichtssprache in gewissen böhmischen Bezirken. (Quelle: Arthur Schnitzler - Der Weg ins Freie / 6. Kapitel (2))
So besagt das Gerichtsverfassungsgesetz zwar, dass Richter und Schöffen die deutsche Staatsangehörigkeit haben müssen und dass die Gerichtssprache Deutsch ist, nicht aber, dass die deutsche Sprache beherrscht werden muss. (Quelle: DIE WELT 2001)
Gerichtssprache ist deutsch, das verstehen nicht alle. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2002)