Die BvS und Gröditz schlossen dann mit der Georgsmarienhütte einen so genannten Geschäftsbesorgungsvertrag. (Quelle: Die Welt 2002)
Beide Unternehmen sind vollständig in städtischem Besitz und in ihren Rechtsbeziehungen durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag verbunden. (Quelle: DIE WELT 2001)
Das Verhältnis zwischen beiden städtischen Gesellschaften wird durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag geregelt. (Quelle: DIE WELT 2000)