Im Klartext geht es um Flächentarife, bei deren Preisgabe die Geschäftsleitungen und Beschäftigten oft eine "Schicksalsgemeinschaft" gebildet hätten. (Quelle: Neues Deutschland 2003)
Betriebstarife zulassen: Im Betriebsverfassungsgesetz kann § 77,3 (und weitere Paragrafen) gestrichen werden, welcher Geschäftsleitungen und Betriebsräten verbietet, Vereinbarungen über Löhne, Arbeitszeiten und -bedingungen miteinander abzuschließen. (Quelle: Die Zeit 2001)
Das heißt ja letztendlich, dass da die einzelnen Geschäftsleitungen vor sich hin wurschtelten und es im Grunde genommen niemand gab, der wirklich das ganze Ausmaß des Handelns auch richtig hat einschätzen können. (Quelle: Die Zeit 2002)