Bei Verletzungen des Geschmacksmusters kann der Urheber Unterlassung und gegebenenfalls Schadenersatz einklagen. (Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
Auch vergessene Muster könnten im Sinne des Geschmacksmusters als neu angesehen werden, meint man beim DIHT. (Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Das Urteil der Richterin war eindeutig: "Die Eigentümlichkeit des Geschmacksmusters der klägerischen Rauchfigur ist zu bejahen. (Quelle: Die Zeit 1995)