Nach Artikel 73 der Verfassung hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für Angelegenheiten der Verteidigung. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Zudem will er in Einklang mit seinen Kollegen Gesetzgebungskompetenz an die Länder zurückverlagern. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Mit der Bemessung der Gebühr in Höhe von 100 Mark (51,13 Euro) überschreite das Land seine Gesetzgebungskompetenz. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)