Eine konkrete Gesundheitsgefährdung bestehe jedoch nicht. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Die vom Gericht veranlaßten Schallmessungen ergaben aber keine konkrete Gesundheitsgefährdung, die über das allen Anwohnern zuzumutende Maß hinausgehe. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Der 72jährige Generalmajor ist gestern nach ärztlicher Untersuchung wegen "akuter Gesundheitsgefährdung" als nicht verhandlungsfähig aus dem Prozeß vor dem Berliner Landgericht ausgeschieden. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)