Der mitangeklagte Gewerbearzt Richard R. (55) wurde freigesprochen, weil er 'das Nötige getan hat' und 'darauf vertrauen konnte, daß der Hausarzt über die Werte informiert wurde'. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Erstens habe er als Gewerbearzt keinerlei 'generelle Verpflichtung', dem Hausarzt oder sonst jemandem Laborwerte mitzuteilen, an deren - übrigens damals schon mehr als ein Jahr zurückliegendem - Zustandekommen er in keiner Weise beteiligt gewesen sei. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Der angeklagte Gewerbearzt Richard R., Mitarbeiter des Bayerischen Landesinstituts für Arbeitsmedizin, verlas zum Auftakt eine mehrseitige Apologie in eigener Sache. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)