Vorher musste sich der Sender allerdings noch eine Ausnahmegenehmigung beim Gewerbeaufsichtsamt und die Zustimmung der Eltern einholen - die Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren ist eigentlich verboten. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Das wird ganz ohne Zweifel das zuständige Gewerbeaufsichtsamt und die zuständige Verwaltung in München prüfen. (Quelle: Die Zeit 2001)
Danach bekam er in seinem Stammhaus fast wöchentlich Besuch vom Gewerbeaufsichtsamt. (Quelle: Die Welt 2002)