Neben dem polnischen steht auch der deutsche Zoll im Verdacht (Ossis und Wessis, letztere mit Buschzulage und null Motivation, blockierten sich gegenseitig, sagt der Grenzspediteur). (Quelle: Die Zeit 1995)
Diese Nutzung soll den einzelnen Gesellschafter in die Lage versetzen, in seiner Funktion als Grenzspediteur am Zollübergang S. präsent zu sein und die Zollformalitäten für die Warenführer (Spediteure, Exporteure oder Importeure) zu erledigen. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Daß die Papiere zunächst ergänzungsbedürftig waren, gereicht der Bekl. nicht zum Nachteil, da sie nach Bearbeitung durch den Grenzspediteur alle erforderlichen Angaben enthielten. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)