Dies bedeute die Annahme eines Grenzsteuersatzes von 50 Prozent, unabhängig vom konkreten Grenzsteuersatz des Anlegers. (Quelle: DIE WELT 2000)
Angesichts eines Grenzsteuersatzes von 57 Prozent (einschließlich Solidarzuschlag) wird diese Marke schon überschritten, ehe die Vermögensteuer überhaupt zum Zuge kommt. (Quelle: Die Zeit 1995)
Der Mietwohnungsbau solle durch Maßnahmen gefördert werden, die unabhängig von der Höhe des Grenzsteuersatzes seien. (Quelle: FAZ 1994)