Verbraucher sollen so genannte Realkreditverträge - also alle Darlehen, die durch Grundpfandrechte abgesichert werden - künftig generell innerhalb von zwei Wochen widerrufen können. (Quelle: Die Welt Online)
Das setzt natürlich voraus, dass der Bauherr der Bank erstklassige Kreditsicherheiten wie beispielsweise Grundpfandrechte zur Verfügung gestellt hat. (Quelle: DIE WELT 2001)
Diese so genannten "Grundpfandrechte" werden nach der Beglaubigung durch einen Notar zu Gunsten der Bank ins Grundbuch eingetragen. (Quelle: DIE WELT 2001)