Zum Glück sei auf dem Ständer-Ende eine Gummimuffe gewesen. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
U.a. haben sie geltend gemacht, der Wassereintritt sei durch den Verschleiß einer Gummimuffe verursacht worden und falle damit unter den vorstehend wiedergegebenen Haftungsausschluß. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)