Und noch Gutmachung einräumen. (Quelle: DIE WELT 2000)
Insgesamt kann man sich Arnold Spittas Urteil nur anschließen, wonach man im Fall der Sinti und Roma "wider die Gutmachung" und nicht für eine wirkliche "Wiedergutmachung" entschieden hat. (Quelle: Junge Welt 2000)