Das Gesetz gibt damit lediglich den Höchstbetrag vor, die Krankenkasse kann diesen Höchstbetrag offenbar unterschreiten. (Quelle: Der niedergelassene Chirurg 1998)
Von der Bemessungsgrenze errechnet sich der Höchstbetrag, den der Versicherte überweisen muss - egal wie viel er darüber hinaus verdient. (Quelle: Schweriner Volkszeitung Online)
Die Neuregelung sieht einen Höchstbetrag von 600 000 Euro und 36 000 Euro Jahresrente pro Person vor. (Quelle: Schweriner Volkszeitung Online)