Die Inhaberin einer Vertriebsfirma für Presseerzeugnisse hatte die Stadt Mannheim verklagt, weil sie der Ansicht war, dass der Handverkauf von Zeitungen an Sonntagen in Fußgängerzonen und in Zentren des Stadtgebiets erlaubnisfrei sei. (Quelle: Die Zeit 2001)
Gleichzeitig soll ein Handverkauf organisiert und eine "Mini-interim" vor Ort produziert werden. (Quelle: TAZ 1997)