Endlich begann er, sich umwendend: "Ihre Weigerung ist ein Recht des Hauseigentümers. (Quelle: Gustav Freytag - Die verlorene Handschrift / I, 3)
Tat ihm Salander ja nicht die Ehre an, die Frage nach dem Namen des Hauseigentümers zu wiederholen, die vorhin unbeantwortet geblieben. (Quelle: Gottfried Keller - Martin Salander / 15)
Die Stiftung, so Köstlin, befinde sich gleichsam in der Lage eines "Hauseigentümers, der eine grosse, schöne Wiese besitzt, die aber schlicht öffentlich benutzt wird". (Quelle: DIE WELT 2000)