Darf eine Fluggesellschaft (hier: Lufthansa) von einem Konkurrenten (hier: Ryanair) behaupten, dass deren Billigtarife "in Wirklichkeit nur in geringer Zahl existieren oder nur für den Hinflug gelten"? (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
(Amtsgericht Hamburg-Altona, Aktenzeichen: 315b C 44/01) W. B. Vorher angekündigte Flugverschiebungen um achteinhalb Stunden auf dem Hinflug und um weniger als acht Stunden auf dem Rückflug müssen von Urlaubern entschädigungslos hingenommen werden. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Der Hinflug kostete nur einen Cent plus Steuern und Gebühren, für den gesamten Trip zahlte das Ehepaar rund 120 Euro. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)