Geht die Hotelbeschreibung von einer "hoteleigenen Tiefgarage" aus, können die Gäste erwarten, daß die Anlage vom Hotelpersonal überwacht wird. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Ein paar Bilder bei der Hotelbeschreibung hätten jedoch weitergeholfen und möglicherweise die Vorfreude gesteigert. (Quelle: Tagesspiegel 1999)
Dabei kann zum einen schon nicht außer acht gelassen werden, daß etwa das Vorhandensein eines Fitneßraumes laut Hotelbeschreibung im Prospekt vertraglich nicht geschuldet war. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)