Sie verzichten damit darauf, daß die Tarife wie bisher automatisch jährlich um drei Prozent angehoben werden und gestatten die Aussetzung der bisher geltenden Indexklausel zum Inflationsausgleich für achtzehn Monate. (Quelle: Die Zeit 1982)
Enthält der Mietvertrag keine solche Indexklausel, kann der Vermieter die Miete nur im gegenseitigen Einvernehmen anheben. (Quelle: Süddeutsche Online)
Erste Voraussetzung für eine solche Indexklausel ist, dass der Vermieter für die Dauer von mindestens zehn Jahren auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet oder der Mietvertrag für die Dauer der Lebenszeit eines Vertragspartners abgeschlossen wird. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)