Dies kommt vor bei Auslandsschecks, wenn diese von der ausländischen Bank direkt zum Inkasso mit einem Inkassoauftrag vorgelegt werden. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Der Einziehende muß jedoch nicht Forderungsinhaber sein (siehe Inkassoauftrag). (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Nach dem maßgeblichen Empfängerhorizont der Kl. waren die Abhebungen durch die Bekl. nämlich so zu verstehen, daß sie mit dem vom Zeugen Serteilten Inkassoauftrag einverstanden war. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)