Laut Weltpost-Vertrag und einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Februar diesen Jahres, darf sich die Deutsche Post im Falle von planmäßigem Remailing zwar vom Kunden die Differenz zum Inlandsporto erstatten lassen. (Quelle: DIE WELT 2000)
In den Niederlanden werden solchen Großkunden nur 55 Cents in Rechnung gestellt, obwohl dort das normale Inlandsporto bei 80 Cents liegt. (Quelle: Welt 1996)
Die Deutsche Post forderte für die seit 1994 versandten Briefe Inlandsporto über vier Millionen DM nach. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)