Angeklagt wurde Johansen schließlich nach einem Gesetz, das eigentlich für das unerlaubte Eindringen in Computersysteme angewendet wird. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Der Fall kam durch eine Anzeige der Motion Picture Association of America MPAA ins Rollen, nachdem Johansen sein Programm DeCSS im Internet veröffentlicht hatte. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Das Gericht hatte bei Johansen keine destruktive Absicht erkennen können. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)