Herstellung von Drahtziehmittel für die spanlose Kaltverformung (Quelle: Hoppenstedt)
(2) Das gemäß den obigen Spezifikationen produzierte Material muß für Kaltverformung, wie sie bei F angewandt wird, geeignet sein und muß weiterhin den Eigenschaften des übergebenden Musters nach der Kaltverformung entsprechen. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)