Für unnötige Aufregung sorgt Seehofer mit der Vorschrift, die Patienten müßten die Rechnung des Zahnarztes und, wenn die Kassensatzung dies vorsieht, auch des Allgemeinarztes künftig aus der eigenen Tasche zahlen. (Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Wenn der DGB dies bekämpfe, habe das auf die in der Kassensatzung verankerte Rückerstattung keinen Einfluß. (Quelle: TAZ 1997)
Wenn dieses Mitbestimmungsrecht allein dadurch wegfiele, daß der mitbestimmte Vorstand durch besonderen Beschluß konzernfremde Mitglieder zuläßt, wäre die Öffnungsklausel der Kassensatzung von vornherein zur Bedeutungslosigkeit verurteilt. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)