Die Deutsche Abteilung spürt einen ehemaligen Gestapo-Mann auf, der mit seiner Frau für die Konfiszierung jüdischen Eigentums zuständig gewesen ist. (Quelle: Die Zeit 1997)
Die Beschwerde des Verlages gegen die Konfiszierung wurde abgewiesen: Dem unbefangenen Betrachter, so das Gericht, bleibe bei dieser Art der Werbung die Absicht staatsbürgerlicher Aufklärung verborgen. (Quelle: Die Zeit 1974)
Es muss ein Moratorium geben über die Konfiszierung von Eigentum und die Zerstörung von Häusern. (Quelle: DIE WELT 2001)