Für jede Gesetztesinitiative muss eine Kostenanalyse eingereicht werden. (Quelle: Die Zeit 2000)
Die jüngste Entscheidung beruhe auf einer "sehr gründlichen und ausgesprochen ausführlichen Kostenanalyse". (Quelle: Die Welt Online)
Gesetzlich festgeschrieben ist, dass die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation im Herbst 2002 die Portohöhe mit Hilfe einer Kostenanalyse der Post untersuchen wird. (Quelle: DIE WELT 2001)