Bei der Wimmerin fand sie zwar keine Anwartschaft auf ein künftiges Erbe, denn die Frau war selber froh um das Kostgeld, das ihr die Hallbergerin heimlich schickte, aber sie fand volle Freiheit, zu tun und zu lassen, was sie wollte. (Quelle: Ludwig Thoma - Altaich / 7. Kapitel - 1)
Er ermäßigte den Tribut und setzte ihn auf ein geringes Kostgeld herab, außer den Gebühren, die er ihnen für die Karnevalischen Pallii zu zahlen auferlegte. (Quelle: Ferdinand Gregorovius - Wanderjahre in Italien / Der Ghetto und die Juden in Rom - 5)
Sie können mir's abrechnen von meinem Kostgeld, das Sie mir geben wollen." (Quelle: Gustav Freytag - Soll und Haben / I.8c)