Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wieviele Mitglieder der Waffen-SS Leistungen aus der Kriegsopferversorgung erhalten. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Ehemalige Angehörige der Waffen-SS erhalten eine Kriegsopferversorgung, wenn sie im Kriegseinsatz unter Wehrmachtsbefehl eine erhebliche gesundheitliche Schädigung davongetragen haben. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Dafür kommen ihm die Länder nun an anderer Stelle entgegen: Die Kostenaufteilung für die Kriegsopferversorgung, die der Bund bisher zu 80 Prozent, die Länder zu 20 Prozent trägt, soll zugunsten des Bundes verändert werden. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)