Die Bank muss Belastungen des Kundenkontos aus solchen Geschäften rückgängig machen und einen eventuellen Zinsverlust ausgleichen (Az.: 24 U 51/98; Urteil vom 4.2.2000) (Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Die Bank muss Belastungen des Kundenkontos aus diesen Geschäften rückgängig machen und Zinsverluste ausgleichen (Az.: 24 U 51/98). (Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Aufgrund des hochspekulativen Charakters von Warrant-Transaktionen verlangen die meisten Direktbanken in Deutschland darüber hinaus auch eine Deckung des bestehenden Kundenkontos. (Quelle: Tagesspiegel 1998)