Die Wahl war frei gewesen; aber die Wahlakten selbst schickte man an den König, dessen Zustimmung zum mindesten in dieser Form offizieller Kundgabe als ein patrizisches Recht vorausgesetzt wurde. (Quelle: Ferdinand Gregorovius - Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter / IV. Buch, 7. Kapitel, 1)
Datum die Kundgabe des Königs an alle Untertanen der Herzogtümer, daß er Luis zum Vikar ernannt habe, fol. 129^t. Zurück (Quelle: Ferdinand Gregorovius - Geschichte der Stadt Athen im Mittelalter / III. Buch, 6. Kapitel, 3)
Er braucht, so ein Kunstredakteur, Regeln für die Kundgabe seiner Abscheu und ein Speibsackerl (hdt.: Kotztüte)." (Quelle: Die Zeit 2001)