Wäre ja auch unangenehm, wenn der Professor in der Designklasse zum ersten Mal den Namen des Kursteilnehmers hört und an eine lieblos gestaltete Zeitschrift denkt. (Quelle: Tagesspiegel 1999)
Aus dem Notizbuch eines spätberufenen Kursteilnehmers. (Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
Im Streitfall soll der Gerichtsstand auf jeden Fall der Wohnort des Kursteilnehmers sein. (Quelle: TAZ 1997)