Das Handels-Unternehmen darf eine Prämie von von 50 DM für das Ergreifen eines Ladendiebes auszahlen, die vom Täter zurückverlangt werden kann. (Quelle: DIE WELT 2000)
Denn die Güstrower Polizei ermittelt schnell die Identität des Ladendiebes. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Auf die Sätze des Ladendiebes selbst kann sich der Geschäftsmann allerdings keinen Reim machen. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)