Sie hätten unter anderem gegenüber kreditfinanzierten Mobilien den Vorteil, dass sie ganz im Eigentum des Leasinggebers blieben. (Quelle: Die Welt 2001)
Theoretisch müsste auch der Leasingkunde ähnlich wie der Kreditnehmer von niedrigeren Kapitalmarktzinsen profitieren, denn in der Kalkulation eines Leasinggebers spielen die Zinsen eine Schlüsselrolle. (Quelle: Süddeutsche Online)
Dadurch, so das Gericht, müsse es auch dem Leasingnehmer klar gewesen sein, dass der Leasinggebers nicht an die Sonderveinbarung gebunden ist. (Quelle: Süddeutsche Online)