Wenn die Steuerkarte schon bei der Firma ist, beim Lohnbüro zurückfordern und beim Finanzamt Pauschale eintragen. (Quelle: BILD 2000)
Sie jobbt für kurze Zeit im Lohnbüro. (Quelle: BILD 1999)
Falls der Arbeitgeber die Auszahlung übernimmt, benötigen die Anspruchsberechtigten eine Kindergeldbescheinigung vom Arbeitsamt zur Vorlage im Lohnbüro. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)