Der beauftragte Berater arbeitete mit ausländischer Währung, Zinsdifferenzgeschäften, Lombardkrediten, später mit Gold- und Silberminenaktien. (Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Entfallen sind schließlich die bisher nach § 19 I Nr. 3 S. 1 BBankG vorgeschriebenen Sicherheitsabschläge bei Lombardkrediten. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Rediskontkontingente rauf- oder runtersetzen, somit die Menge von Diskont- oder Lombardkrediten, die die Banken bei der Bundesbank aufnehmen können. (Quelle: TAZ 1987)