Formalitäten: Um mit dem in den USA erworbenen Schein auch in Deutschland fliegen zu können, benötigt man eine Anerkennung, die das Luftfahrtbundesamt in Braunschweig nach einer kleinen Zusatzprüfung in deutschem Luftrecht erteilt. (Quelle: Die Zeit 2001)
800 Theoriestunden später, in denen sie Luftrecht, Navigation, Meteorologie, Elektrotechnik und Flugzeugkunde gelernt hatte, stieg sie für die praktische Ausbildung ins Cockpit. (Quelle: DIE WELT 2001)
Schon der Pilot eines einfachen Segelflugzeugs müsse so viele Paragrafen lernen und das Luftrecht beinahe so gut beherrschen wie ein Pilot der großen Fluggesellschaften, kritisierte DAeC-Präsident Gerd Allerdissen. (Quelle: DIE WELT 2001)