In dem Schriftstück, das ich zur Übergabe an ihn bei seiner Mündigkeitserklärung hinterlasse, teile ich, als der einzig dazu befugte, ihm mit, daß er nicht mein und Klaras leibhafter Sohn ist. (Quelle: Otto Julius Bierbaum - Prinz Kuckuck / II - C - Von der Schlange)
Es hatte ihn stutzig gemacht, daß Onkel und Tante jetzt so oft und angelegentlich die Rede darauf brachten, wie wünschenswert es doch sei, daß die Verwaltung des Vermögens auch nach seiner Mündigkeitserklärung in Onkel Jeremiassens Hand verbliebe. (Quelle: Otto Julius Bierbaum - Prinz Kuckuck / II - D - Die Stifterin)
Er entgegnete fürs erste, daß er vollkommen selbständig in der Verfügung über sein Vermögen sei, und dies vom Tage seiner Mündigkeitserklärung an. (Quelle: Otto Julius Bierbaum - Prinz Kuckuck / IV - A - Felix, 2. Teil)